AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für die Online-Terminbuchung (Stand: Juli 2025)


1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Bedingungen für die Online-Terminbuchung auf der Website der Lipp Garage GbR (nachfolgend "wir" oder "uns"). Sie gelten für alle Besucher und Kunden, die über unsere Website einen Termin für Dienstleistungen unserer Kfz-Werkstatt anfragen oder buchen. Andere Vereinbarungen – insbesondere solche, die vor Ort in unserer Werkstatt für die eigentliche Durchführung von Reparaturen oder Serviceleistungen getroffen werden – bleiben von diesen Online-Termin-AGB unberührt. Mit der Nutzung der Online-Terminbuchungs-Funktion erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

2. Terminvereinbarung und Zustandekommen eines Termins
Sie haben die Möglichkeit, Termine online über unsere Website anzufragen bzw. zu vereinbaren. Alternativ können Termine auch telefonisch oder per E-Mail mit uns abgestimmt werden. Die Online-Terminbuchung stellt zunächst lediglich eine Anfrage dar. Sobald Sie online einen Wunschtermin absenden, prüfen wir die Verfügbarkeit und schicken Ihnen anschließend eine Terminbestätigung (in der Regel per E-Mail oder telefonisch). Erst durch unsere Bestätigung gilt der Termin als vereinbart. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Termins besteht. Insbesondere bei kurzfristigen Anfragen oder hohem Aufkommen kann es vorkommen, dass wir Ihnen einen alternativen Termin vorschlagen. Ein Termin ist verbindlich, sobald wir ihn Ihnen bestätigt haben.
Kein Werkvertrag durch Terminbuchung: Die Online-Terminvereinbarung dient ausschließlich der Reservierung eines Werkstatt-Termins. Ein verbindlicher Werkvertrag über die Kfz-Dienstleistung kommt dadurch noch nicht zustande – dieser kommt erst vor Ort durch unsere schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung und die tatsächliche Annahme Ihres Fahrzeugs zustande. Die Online-Buchung ist folglich als unverbindlicher Service zu verstehen, der den späteren Werkstattauftrag vorbereitet.

3. Absage und Stornierung von Terminen
Kunden-seitige Absage: Sie können einen vereinbarten Termin jederzeit kostenlos stornieren oder verschieben. Wir bitten jedoch aus organisatorischen Gründen darum, uns so früh wie möglich zu informieren, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können – idealerweise spätestens 24 Stunden vorher. Die Absage kann formlos per Telefon oder E-Mail erfolgen. Es entstehen Ihnen durch eine rechtzeitige Absage keinerlei Nachteile oder Kosten.
Nicht-Erscheinen: Erscheinen Sie zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht in unserer Werkstatt, versuchen wir Sie zu kontaktieren, um den Grund zu erfahren. Selbstverständlich fallen auch in diesem Fall keine Gebühren an. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir uns vorbehalten, bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben künftig eine Terminvereinbarung abzulehnen oder nur unter bestimmten
Bedingungen (z. B. telefonischer Bestätigung) anzubieten. Dies dient der Fairness allen Kunden gegenüber.
Werkstatt-seitige Absage/Änderung: Auch wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen einen Termin zu verschieben oder abzusagen – etwa wegen unvorhergesehener betrieblicher Umstände (z. B. plötzlicher Personalausfall, technische Probleme in der Werkstatt) oder wenn der Termin aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann. In einem solchen Fall informieren wir Sie so früh wie möglich und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung. Weitergehende Ansprüche sind – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – ausgeschlossen (siehe hierzu auch Punkt 5, Haftung).


4. Keine Kosten & kein Vertragsschluss über die Website
Die Nutzung der Online-Terminbuchung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Es wird keine Vorauszahlung verlangt – weder bei der Terminbuchung selbst noch im Anschluss daran über die Website. Insbesondere werden auf unserer Website keine Zahlungsdaten abgefragt. Durch die Buchung eines Termins über die Website kommt noch kein Dienstleistungsvertrag mit uns zustande. Wie unter Punkt 2 erwähnt, dient die Online-Terminvereinbarung lediglich der Terminplanung. Ein verbindlicher Vertrag über Reparatur- oder Serviceleistungen entsteht erst, wenn wir Ihren Auftrag vor Ort in der Werkstatt verbindlich annehmen (z. B. durch Unterzeichnung eines Werkstattauftrags und tatsächliche Durchführung der Arbeiten). Sie gehen also mit der Online-Terminreservierung keine vertragliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Leistung ein. Ebenso übernehmen wir mit der Terminbestätigung online lediglich die Reservierung eines Zeitfensters, aber noch keine Garantie, eine bestimmte Reparatur zum Festpreis oder Ähnliches durchzuführen – solche Details werden gesondert vor Ort vereinbart. Folglich sind mit der Online-Terminvereinbarung keinerlei Zahlungsverpflichtungen oder Vorauszahlungen verbunden. Die Bezahlung etwaiger Leistungen erfolgt erst nach erbrachter Werkstattleistung direkt vor Ort und gemäß der dann vereinbarten Konditionen.


5. Haftung
Die Nutzung der Online-Terminbuchungs-Funktion erfolgt auf freiwilliger Basis. Wir bemühen uns, den Dienst stets verfügbar und fehlerfrei zu halten, können dafür jedoch keine Garantien übernehmen.
Haftungsausschluss: Wir haften nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen, welche die Terminbuchung über die Website erschweren oder unmöglich machen, sofern wir dies nicht zu vertreten haben. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit von übermittelten Termindaten, falls z. B. durch technische Probleme eine Buchung nicht bei uns ankommt oder Benachrichtigungen Sie nicht erreichen. Ebenso wenig haften wir für eventuelle Schäden, die daraus entstehen, dass ein Termin nicht oder verspätet zustande kommt, außer wir hätten diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu vertreten.
In allen Fällen einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haften wir – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Terminvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, bei Arglist, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.


6. Datenschutzhinweis
Im Rahmen der Terminbuchung werden personenbezogene Daten (wie Name, Kontaktdaten, Angaben zum Fahrzeug oder Anliegen) erhoben. Wir verwenden diese Daten ausschließlich zum Zweck der Terminplanung und -durchführung. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO/BDSG). Mit Absenden einer Terminanfrage bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben. Gegebenenfalls holen wir über das Buchungsformular eine separate Einwilligung ein (z. B. durch Ankreuzen eines Kästchens), soweit dies rechtlich erforderlich ist. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung auf dieser Website.


7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit der Online-Terminbuchung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern Sie Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen (d. h. ein etwaiger Rechtsstreit wäre an Ihrem Wohnsitz auszutragen, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nichts anderes vorsehen). Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder haben Sie in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, vereinbaren wir als Gerichtsstand das für unseren Unternehmenssitz zuständige Gericht (also Aalen, Baden-Württemberg).

8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden wir auf unserer Website veröffentlichen. Mit jeder neuen Terminbuchung erklären Sie sich mit der dann gültigen Fassung der AGB einverstanden.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis. Wir freuen uns darauf, Sie zum vereinbarten Termin in unserer Werkstatt begrüßen zu dürfen!

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AGB für Kfz-Reparatur- und Werkstattleistungen (Stand: Juli 2025)

1. Geltungsbereich
Diese Werkstatt-AGB gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen, die zwischen der Lipp Garage GbR (nachfolgend "Werkstatt") und ihren Kunden geschlossen werden. Sie kommen zur Anwendung, sobald vor Ort ein Werkstattauftrag erteilt oder ein Auftrag schriftlich bestätigt wird. Verbraucher- und Schutzvorschriften nach geltendem Recht bleiben unberührt. Individuelle Absprachen oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen abweichen.

2. Auftragserteilung
- Der Werkstattauftrag (Reparatur-/Serviceauftrag) kommt durch Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Werkstatt zustande. Mündliche Absprachen oder Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden. Änderungen oder Ergänzungen des erteilten Auftrags bedürfen ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung.

- Die Werkstatt ist im Rahmen der Auftragsdurchführung berechtigt, Unteraufträge an spezialisierte Partnerbetriebe zu vergeben sowie Probefahrten und Überführungsfahrten mit dem Fahrzeug durchzuführen, soweit diese für die Prüfung oder Qualitätskontrolle der Arbeit notwendig sindmemokfzwerkstatt.wordpress.com.

- Stornierung eines Auftrags: Ein bereits erteilter Werkstattauftrag kann nur mit Zustimmung der Werkstatt storniert oder gekündigt werden. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Stornierung sind bereits erbrachte Leistungen oder aufgewendete Kosten zu erstatten. Bei Stornierungen nach Beginn der Arbeiten kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 € anfallen, sofern nicht höhere nachweisbare Kosten entstanden sindbest-kfz.de. Eine Stornierung vor Arbeitsbeginn ist für Sie kostenfrei möglichbest-kfz.de.

3. Kostenvoranschlag und Preise
- Auf Wunsch erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage gültig istbest-kfz.de. Dieser enthält die voraussichtlichen Kosten für Arbeit und Ersatzteile. Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich kostenfrei; sollte jedoch im Anschluss kein Auftrag erteilt werden, behalten wir uns vor, eine angemessene Aufwandsentschädigung (z. B. 30 € inkl. MwSt.) zu berechnen, soweit dies wirtschaftlich zumutbar istbest-kfz.de.

- Sollten sich während der Durchführung zusätzliche Arbeiten als erforderlich erweisen, die im Voranschlag nicht enthalten waren und den veranschlagten Gesamtpreis um mehr als 10 % überschreiten, werden wir die Arbeiten nur nach Ihrer Zustimmung ausführenbest-kfz.de. Wir informieren Sie in einem solchen Fall unverzüglich über den Mehrbedarf an Leistung oder Teilen.

- Arbeitsleistungen und Ersatzteile werden zu den bei Fertigstellung gültigen Preisen gemäß unserer aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot abgerechnet. Falls sich Material- oder Lohnkosten zwischen Auftragserteilung und Fertigstellung erheblich ändern, werden wir Sie vor Rechnungsstellung hierüber informieren und Ihre Zustimmung zu einer Anpassung einholenbest-kfz.de.

4. Fertigstellung und Abnahme

- Die Werkstatt nennt Ihnen einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin und bemüht sich, diesen einzuhalten. Sollten unvorhergesehene Verzögerungen eintreten (z. B. durch zusätzliche Arbeiten oder Teilelieferungen), informieren wir Sie umgehend und teilen einen neuen Fertigstellungstermin mit.

- Nach Abschluss der Arbeiten werden Sie benachrichtigt, dass Ihr Fahrzeug abholbereit ist. Bitte holen Sie das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung abbest-kfz.de. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Standgebühr für die Aufbewahrung zu berechnen (Richtwert: 15 € pro Tag). Bei einer Standzeit von mehr als 10 Tagen kann diese Gebühr angemessen erhöht werden (z. B. auf bis zu 20 € pro Tag)best-kfz.de. Über eine solche Erhöhung werden wir Sie vorab informieren.

- Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der Frist von 3 Werktagen abgeholt, behalten wir uns vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden extern einzulagern (z. B. Überführung auf einen Stellplatz) oder nach angemessener Frist ein Inkasso- bzw. rechtliches Verfahren zur Durchsetzung unserer Ansprüche einzuleitenbest-kfz.de. Die Abnahme des Fahrzeugs durch den Kunden erfolgt mit Übergabe des Fahrzeugs und Bezahlung der Rechnung.

- Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen an den ausgeführten Arbeiten oder gelieferten Teilen sind bei Abholung des Fahrzeugs, spätestens jedoch unmittelbar nach Sichtung, mitzuteilen. Verdeckte (nicht sofort erkennbare) Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden (bei Verbrauchern spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, sofern zumutbar)best-kfz.debest-kfz.de.

- Nichtabholung des Fahrzeugs: Sollte ein Fahrzeug auch nach mehrfacher Aufforderung nicht abgeholt werden, ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf einer weiteren Frist von 60 Tagen zur Kostenbegleichung verwerten oder versteigern zu lassenbest-kfz.de. Der Kunde wird spätestens 14 Tage vor einer solchen Verwertung nochmals schriftlich benachrichtigt. Etwaige Erlöse, die über die offenen Forderungen (Reparaturrechnung, Lagerkosten usw.) hinausgehen, werden an den Kunden ausgekehrt; andererseits bleibt der Kunde zur Begleichung eines etwaigen Restbetrages verpflichtetbest-kfz.de.

- Verzögert sich die Fertigstellung aus Gründen, die nicht von der Werkstatt zu vertreten sind (z. B. Lieferprobleme bei Ersatzteilen oder höhere Gewalt), informieren wir Sie umgehend. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Ausfallkosten (z. B. Mietwagen) besteht in solchen Fällen nicht, es sei denn, der Werkstatt fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Lastbest-kfz.de. Wird ein verbindlich zugesagter Fertigstellungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen erheblich überschritten, werden wir in Abstimmung mit Ihnen eine kulante Lösung finden. Bei Verzögerungen von mehr als 4 Wochen (ohne Vorliegen höherer Gewalt oder unverschuldeter Lieferprobleme) haben Sie das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutretenbest-kfz.de.

5. Zahlungsbedingungen

- Fälligkeit: Der Rechnungsbetrag für die erbrachten Leistungen (inkl. Ersatzteile) wird bei Abholung des Fahrzeugs und Aushändigung/Übersendung der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurdebest-kfz.de. Privatkunden gewähren wir in der Regel keine Zahlungsziele über das Abholdatum hinaus, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich vereinbart.

- Zahlungsmittel: Bezahlung kann in bar oder per gängiger elektronischer Zahlungsmethode (EC-Karte, gängige Kreditkarten, Apple Pay/Google Pay) erfolgen. Eine Zahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt bedarf vorheriger Absprache.

- Verzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regeln. Wir sind insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu verlangenbest-kfz.de. Mahnungen erfolgen gestaffelt: die erste Mahnung ist kostenfrei; für die zweite Mahnung kann eine Gebühr von z. B. 5 € berechnet werdenbest-kfz.de. Bleibt eine Zahlung trotz zweiter Mahnung weitere 14 Tage aus, sind wir berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten (gerichtliches Mahnverfahren oder Einschaltung eines Inkassodienstes).

- Aufrechnung und Zurückbehaltung: Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie – außer im Fall von Verbrauchergewährleistungsansprüchen – nur insoweit ausüben, wie es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

- Vorauszahlung: Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung/Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei kostspieligen Ersatzteilbestellungen oder umfangreichen Reparaturen.

- Pfandrecht der Werkstatt: Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Fahrzeug (bzw. den eingebauten Teilen) des Kunden
zukfzinnung-waf.de. Das Pfandrecht kann auch für Forderungen aus früheren Arbeiten oder Ersatzteillieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehenkfzinnung-waf.de. Weitere Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung können durch das Pfandrecht ebenfalls abgesichert werden, sofern diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehörtkfzinnung-waf.de.

- Eigentumsvorbehalt: Eingebaute Zubehörteile, Ersatzteile und Aggregate, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind bzw. nicht zu dessen wesentlichen Bestandteilen geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentumkfzinnung-waf.de.

6. Haftung & Gewährleistung

- Gewährleistungsfrist: Für unsere Reparaturen und Serviceleistungen an Kundenfahrzeugen gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Frist 12 Monate ab Abnahme des Fahrzeugs für Ansprüche wegen Sachmängeln. Ausnahme: Wenn wir neue Ersatzteile einbauen oder Neuteile verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten für diese Teile, sofern Sie Verbraucher sindbest-kfz.de. Bei verwendeten/Gebrauchtteilen oder im Falle von gewerblichen Auftraggebern kann die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt werden, sofern gesetzlich zulässigbest-kfz.de. Ansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel entfallen, wenn er diese bei Abnahme nicht rügt; versteckte Mängel sind nach Entdeckung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen (siehe auch Punkt 4)best-kfz.de.

- Haftung der Werkstatt: Wir haften für etwaige Schäden, die aus der Durchführung des Auftrags resultieren, nur im Rahmen der folgenden Bestimmungen: Bei einfach fahrlässiger Verursachung haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dann nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften unbegrenztbest-kfz.de. Im Übrigen ist unsere Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Folgeschäden oder indirekte Schäden, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind.

- Wir übernehmen keine Haftung für vom Kunden beigestellte Ersatzteile oder Anweisungen des Kunden gegen unsere fachliche Empfehlung. Für Schäden, die durch äußere Einflüsse oder höhere Gewalt während der Standzeit des Fahrzeugs bei uns entstehen (z. B. Unwetter, Vandalismus), haften wir nicht, soweit sie nicht durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt oder von uns grob fahrlässig verursacht sindbest-kfz.de. Gleiches gilt für Diebstahl oder Beschädigungen durch Dritte auf unserem Betriebsgelände, es sei denn, wir hätten unsere Sorgfaltspflichten grob verletztbest-kfz.de.

- Wir bitten Sie, persönliche Gegenstände und Wertsachen aus dem Fahrzeug zu entfernen, bevor Sie es in die Werkstatt geben. Die Werkstatt übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände im Fahrzeug, die uns nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurdenbest-kfz.de.

7. Ersatzteile & Altteile

- Wir verwenden für Reparaturen – je nach Vereinbarung mit Ihnen – Originalteile, qualitativ gleichwertige Nachbau-Teile oder geprüfte Gebrauchtteile. Darüber informieren wir Sie im Vorfeld der Reparatur.

- Wenn Sie wünschen, dass ausgetauschte Altteile an Sie zurückgegeben werden, teilen Sie uns dies bitte vor Reparaturbeginn mit, damit wir das entsprechend
vermerken könnenbest-kfz.de. Ohne eine solche Vereinbarung werden defekte ausgebaute Teile ggf. im Rahmen unserer Abläufe entsorgt.

- Besondere Bestellungen: Speziell für Sie beschaffte Sonderteile (z. B. maßgefertigte oder ausdrücklich bestellte Ersatzteile) sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein Gewährleistungsfall vorliegtbest-kfz.de. Elektronikteile sind nach Öffnen der versiegelten Verpackung ebenfalls von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Im Fall berechtigter Mängel an gelieferten Teilen steht der Werkstatt zunächst das Recht zur Nachbesserung/Nachlieferung zu. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder dem Kunden unzumutbar istbest-kfz.de.

- Aufbewahrung und Entsorgung von Altteilen: Ausgebaute Altteile, die nicht zurückgegeben werden sollen, bewahren wir noch für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Reparatur aufbest-kfz.de. Danach können wir diese Teile fachgerecht entsorgen, falls Sie nicht bis dahin abgeholt wurden. Für eine längere Aufbewahrung kann ggf. eine Lagergebühr vereinbart werden. Bei Rückgabe von Altteilen an den Kunden erfolgt diese ohne Berechnung, sofern kein Altteilpfand o. Ä. anfällt.

8. Probefahrten & Fahrzeugüberführung

- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Werkstatt nach eigenem Ermessen Probefahrten mit dem Fahrzeug durchführt, soweit diese für die Fehlerdiagnose, Funktionsprüfung oder Qualitätskontrolle notwendig sindbest-kfz.de.

- Haftung bei Probefahrt: Die Werkstatt haftet für Schäden, die während einer von uns durchgeführten Probefahrt am Kundenfahrzeug entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personalsbest-kfz.de. Schäden, die durch einen technischen Defekt oder Mangel des Fahrzeugs selbst während der Probefahrt auftreten, gehen – sofern nicht durch unsere Reparatur verursacht – zu Lasten des Kunden (d. h. der Kunde trägt das Risiko von betriebsbedingten Schäden am eigenen Fahrzeug)best-kfz.de.

- Wird auf Ihren Wunsch eine Fahrzeugüberführung (Hol- oder Bringservice) außerhalb unseres Betriebs durchgeführt, erfolgt dies nach Vereinbarung und gegen Berechnung der entstehenden Kosten (z. B. pauschale Abhol-/Bringgebühr)best-kfz.de.

- Probefahrt durch den Kunden: Falls der Kunde selbst – etwa nach Abschluss der Reparatur – eine gemeinsame Probefahrt durchführt und dabei einen Schaden verursacht, haftet der Kunde für alle entstehenden Kosten, sofern kein Werkstattfehler ursächlich warbest-kfz.de. Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden während einer solchen Fahrt (z. B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, gefährliches Bremsen) haftet der Kunde in vollem Umfang, unabhängig von einer eventuell bestehenden Versicherungbest-kfz.de.

- Findet eine Probefahrt durch Dritte statt (z. B. Prüfingenieur, Gutachter im Auftrag des Kunden), so haftet die Werkstatt nur für von ihr verschuldete Mängel am eigenen Werkstattleistungsanteil. Für vom Dritten verursachte Schäden haftet die Werkstatt nicht, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Werkstatt bei der Auswahl oder Instruktion des Dritten vorbest-kfz.de.

9. Datenschutz & Kundendaten

- Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten) ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)best-kfz.de.

- Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies zur Durchführung des Auftrags
erforderlich ist (etwa an Lieferanten, Unterauftragnehmer oder Versicherungen im Schadenfall)best-kfz.de.

- Auf Wunsch des Kunden können Rechnungen, Kostenvoranschläge und andere Dokumente auch elektronisch (per E-Mail) übermittelt werdenbest-kfz.de. Der Kunde willigt ein, dass wir ihn gegebenenfalls für Rückfragen zum Auftrag auch per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

- Weitere Details zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website oder fragen Sie in unserem Betrieb danach – wir stellen Ihnen die Informationen gern zur Verfügung.

10. Versicherungsschäden

- Bei Reparaturen, die über eine Kfz-Versicherung abgerechnet werden sollen (Unfallschäden etc.), ist vom Kunden in der Regel eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen, mit der die Versicherungsleistung direkt an uns abgetreten wirdbest-kfz.de. Verweigert der Kunde die Abtretung, bleibt er zur Vorauszahlung der vollen Reparaturkosten verpflichtet, d. h. er muss die Rechnung zunächst selbst begleichenbest-kfz.de.

- Die Werkstatt führt die Abrechnung mit der Versicherung im Namen des Kunden durch. Sollte die Versicherung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung regulieren, so ist der Kunde verpflichtet, den offenen Rechnungsbetrag selbst vollständig zu bezahlenbest-kfz.de. Wir werden den Kunden in einem solchen Fall informieren.

- Zahlt die Versicherung auch nach 30 Tagen nicht, gerät der Kunde in Verzug mit der Zahlung des Rechnungsbetrags (sofern nicht bereits von ihm beglichen). Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen und gegebenenfalls Mahn- oder Rechtsmittel einzuleitenbest-kfz.de.

- Sollte die Versicherung zunächst nur teilweise zahlen oder die Schadenshöhe bestreiten, bleibt der Zahlungsanspruch der Werkstatt gegen den Kunden in voller Höhe bestehen. Wir informieren Sie über etwaige Streitigkeiten mit der Versicherung, jedoch entbindet ein solcher Streit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht innerhalb der gesetzten Fristenbest-kfz.de. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, selbst gegen die Versicherung vorzugehen (Gutachter, Rechtsweg), während er gegenüber der Werkstatt weiterhin fristgerecht zahlungspflichtig bleibt.

- Kommt es trotz mehrfacher Aufforderung zu keiner Zahlung durch Versicherung oder Kunde, werden wir weitere rechtliche Schritte einleiten (gerichtliches Mahnverfahren, Inkasso etc.), um unsere Forderung durchzusetzenbest-kfz.de.

11. Gerichtsstand & Rechtswahl

- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts für alle Ansprüche und Rechtsbeziehungen aus diesen Werkstatt-AGBbest-kfz.de. Verbraucher (Kunden im Sinne von § 13 BGB) genießen dabei selbstverständlich den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Heimatlandes, sofern diese anwendbar sind.

- Für Verträge mit Verbrauchern richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen – in der Regel ist das der Wohnsitz des Verbrauchersbest-kfz.de.

- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Werkstatt (Aalen, Baden-Württemberg)best-kfz.de. Die Werkstatt ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

- Kfz-Schiedsstelle (Schlichtung): Ist unser Betrieb Mitglied der Kfz-Innung, kann der Verbraucher bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag die für uns zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen (ausgenommen Streitfälle über Nutzfahrzeuge > 3,5 t)kfzinnung-waf.dekfzinnung-waf.de. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist für uns bis zu einem Streitwert von 1.500 € verbindlichbest-kfz.de. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen; etwaige Ansprüche verjähren jedoch für die Dauer des Schiedsstellen-Verfahrens nichtkfzinnung-waf.de. Die Inanspruchnahme der Schiedsstelle ist für Sie kostenfreikfzinnung-waf.dekfzinnung-waf.de.

- Beide Parteien sollen im Falle von Unstimmigkeiten bemüht sein, zunächst eine einvernehmliche Lösung – ggf. mithilfe der Kfz-Schiedsstelle oder durch Mediation – zu erzielen, bevor der Rechtsweg beschritten wirdbest-kfz.de.

- Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Pflichten, wenn dies auf Umständen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen etc.)best-kfz.de. In einem solchen Fall informieren wir Sie umgehend. Falls der Kunde aufgrund höherer Gewalt vorübergehend zahlungsunfähig ist, werden wir im Rahmen des Zumutbaren eine angemessene Stundung oder Lösung vereinbarenbest-kfz.de.

- Hinweis gem. § 36 VSBG: Die Werkstatt nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtetkfzinnung-waf.de.

12. Nutzung & Rückgabe von Miet- oder Leihfahrzeugen

- Soweit wir Ihnen für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug (Miet- oder Leihwagen) bereitstellen, geschieht dies auf Basis einer gesonderten Vereinbarung. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur für den vereinbarten Zeitraum und im zugelassenen Umfang (Werksstatt-Ersatzwagen zur Überbrückung) gestattetbest-kfz.de.

- Der Kunde verpflichtet sich, das Leihfahrzeug pfleglich zu behandeln, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und das Fahrzeug nicht ohne vorherige Zustimmung der Werkstatt an Dritte zu überlassenbest-kfz.de. Insbesondere dürfen Rennstrecken, Geländefahrten oder die Teilnahme an motorsportlichen oder illegalen Aktivitäten mit dem Leihfahrzeug nicht erfolgen. Auch der Transport von Gefahrgut oder eine gewerbliche Personenbeförderung sind nicht gestattet.

- Sofern die Nutzung des Ersatzfahrzeugs kostenpflichtig ist, wird die Höhe der Nutzungsgebühr vorab vereinbart. Wird das Fahrzeug nicht fristgerecht zurückgegeben, können wir ein Nutzungsentgelt bzw. eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe verlangen (Richtwert: 25 € pro verspätetem Tag)best-kfz.de.

- Das Ersatzfahrzeug ist mindestens haftpflichtversichert. Bei Schäden am Leihfahrzeug haftet der Kunde für alle nicht von der Versicherung gedeckten Schäden. In der Regel wird mit Ihnen bei Übernahme ein Selbstbeteiligungs-Betrag vereinbart; dieser beträgt – falls nicht anders festgelegt – maximal 1.000 € pro Schadensfall. Gegen Aufpreis kann die Selbstbeteiligung ggf. reduziert werden, und es kann vorab eine Kaution verlangt werdenbest-kfz.de.

- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden (z. B. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Handy-Nutzung am Steuer, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen) haftet der Kunde abweichend von einer vereinbarten Haftungsbegrenzung in voller Höhe für den entstandenen Schadenbest-kfz.de.

- Der Kunde hat das Leihfahrzeug mit mindestens demjenigen Kraftstoffstand zurückzugeben, der bei Übergabe vorhanden war. Andernfalls können wir die Differenzkosten laut aktuellem Kraftstoffpreis sowie eine Servicepauschale berechnen. Ferner ist das Fahrzeug in sauberem Zustand zurückzugeben; bei starker Verschmutzung behalten wir uns vor, die Reinigung in Rechnung zu stellen (ggf. pauschal bis zu 50 €)best-kfz.de.

- Auftretende technische Probleme oder Schäden am Leihfahrzeug sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wird das Fahrzeug aufgrund eines schuldhaften
Verhaltens des Kunden fahruntüchtig, trägt der Kunde die Kosten für Abschleppung und Reparaturbest-kfz.de. Die Werkstatt haftet nicht für technische Defekte oder Ausfälle des Leihfahrzeugs, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Werkstatt zurückzuführenbest-kfz.de.

- Im Unfallfall hat der Kunde die Werkstatt sofort zu informieren und die Polizei hinzuzuziehen, sofern Dritte beteiligt sind. Der Kunde darf ohne Rücksprache mit der Werkstatt kein Schuldanerkenntnis abgeben.

13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Werkstatt-AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Klausel im Wege der geltenden Gesetze durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB ist auf unserer Website veröffentlicht. Mit Erteilung jedes neuen Auftrags gelten die dann gültigen AGB als vereinbart.

 

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